AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von SUPREME PARKING
1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN:
Für alle Angebote und Leistungen der Firma SUPREME PARKING gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt SUPREME PARKING nicht an, es sei denn, SUPREME PARKING hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn SUPREME PARKING in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. ANGEBOTE UND VETRAGSABSCHLUSS
2.1 Die Angebote der SUPREME PARKING sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt. Auch wenn die Buchungsbestätigung aufgrund von Spam Filter oder anderen Gründen umgeleitet oder verweigert wird. Sollten Sie keine Buchungsbestätigung bekommen setzen Sie sich mit uns in Verbindung unter info@parken-ffm.de der Vertragsabschluss vollzogen ist.
2.2 Die Buchungen werden nur über unser Buchungssystem angenommen.
2.3 Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen SUPREME PARKING und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
2.4 Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der SUPREME PARKING, soweit sie keine gesetzliche Vertretungsvollmacht z.B. aufgrund vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.
3. RÜCKTRITT
1. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.
2. Der Kunde kann bei einen “stornierbaren Parkplatz” bis 24 Stunden zum Beginn der vereinbarten Mietzeit (Ankunft Parkplatz) schriftlich, per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an SUPREME PARKING eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass SUPREME PARKING kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts. “Nicht stornierbare Parkplätze” bei nicht erscheinen auf dem Parkplatz hat der Kunde an SUPREME PARKING eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass SUPREME PARKING kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.
3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an SUPREME PARKING zu zahlen.
2. Von SUPREME PARKING angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.
3. Für die von SUPREME PARKING angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenem Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die von SUPREME PARKING angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.
4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.
5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von SUPREME PARKING nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an SUPREME PARKING verpflichtet.
6. Gegen die Ansprüche von SUPREME PARKING kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von SUPREME PARKING anerkannt.
7. Bei Entgegennahme des Fahrzeuges in der Zeit von 24:00 Uhr bis 06:00 Uhr fällt ein Nachtzuschlag in Höhe von zzgl.
€ 30,- an.
8. Wird ein vereinbarter Termin weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Zeitpunkt storniert, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80 % des vertraglich vereinbarten Preises fällig. Diese Regelung gilt unabhängig vom Grund der Stornierung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung erforderlich ist, um den durch kurzfristige Absagen entstehenden Arbeitsaufwand und wirtschaftlichen Verlust auszugleichen.
5. ANWENDABRES RECHT. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von SUPREME PARKING in Eschborn, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
3. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
6. HAFTUNG
1. SUPREME PARKING haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SUPREME PARKING sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der SUPREME PARKING beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von SUPREME PARKING bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. SUPREME PARKING haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern SUPREME PARKING schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von SUPREME PARKING auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von SUPREME PARKING ausgeschlossen.
5. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von SUPREME PARKING verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
6. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an SUPREME PARKING ab, soweit SUPREME PARKING ein Schaden entstanden ist.
7. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von SUPREME PARKING ist Eschborn es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
9. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
10. SUPREME PARKING haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
11. Für sonstige Schäden haftet SUPREME PARKING bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
13. Soweit die Haftung von SUPREME PARKING ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von SUPREME PARKING, es sei denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.
14. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
15. SUPREME PARKING haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.
16. Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt. BGB ist ausgeschlossen.
17. SUPREME PARKING haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
18. SUPREME PARKING haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.
19. SUPREME PARKING haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnehmen oder Beschädigungen durch Dritte.
20. SUPREME PARKING übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe Lackschäden sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen der Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. Übergabeort zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu sehen war.
21. SUPREME PARKING haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SUPREME PARKING nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
22. Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt. Im Übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt ein Fall der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
23. Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.
24. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von SUPREME PARKING bei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen. Das SUPREME PARKING Team nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges am Terminal gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck im Sinne eines Rundganges durch. Führt der Kunde kein Rundgang durch oder bemängelt kein Schaden und unterschreibt das Übergabeprotokoll, dann haftet SUPREME PARKING für keine Reklamation die nach der Übergabe ankommt.
25. Bei dem falschen bzw. vorsätzlich falschen Bemängeln von Schäden am Fahrzeug, die nachweislich schon vor der Übergabe des Fahrzeuges an SUPREME PARKING entstanden sind, behalten wir uns das Recht auf Einreichen einer Strafanzeige, sowie das Berechnen einer Aufwandsgebühr von 99,90€ vor.
26. Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere Begleiter des SUPREME PARKING schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalles SUPREME PARKING ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.
7. DATENSCHUTZ
Die für SUPREME PARKING bereitgestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von SUPREME PARKING im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten, wie zum Beispiel Name, Adresse, Telefonnummer und Flugdaten, an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden.